Allgemeine Geschäftsbedingungen

von
DatamedIQ GmbH
Im Mediapark 4b
50670 Köln

folgend „DatamedIQ“ genannt

§ 1 Vertragsgegenstand

DatamedIQ betreibt Marktforschung und Unternehmensberatung im Gesundheitsmarkt, insbesondere die Sammlung, die Analyse und den Vertrieb statistischer Informationen, über die in Apotheken verkauften Produkte. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln sowohl die Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Informationen als auch weitere von DatamedIQ gegenüber dem Kunden zu erbringende Leistungen.

§ 2 Datenlieferung

1. Leistungsumfang
DatamedIQ beliefert den Kunden monatlich mit aggregierten und extrapolierten Absatz- und Umsatzdaten pharmazeutischer und nichtpharmazeutischer Produkte der teilnehmenden Versandapotheken (nachfolgend „Daten“). Darüber hinaus kann der Kunde kostenpflichtige Zusatzoptionen in Anspruch nehmen, etwa Wochen- und Tagesdaten, Customer Insights oder Basket Insights. Die Details zum Leistungsumfang ergeben sich jeweils aus den Inhalten des individuell für den Kunden zusammengestellten Angebotes, das DatamedIQ auf Wunsch zur Verfügung stellt („Angebot“).

2. Datenformat, Auslieferung
Die Daten werden, sofern nicht anders vereinbart, dem Kunden bis spätestens sieben Tage nach Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode über die DatamedIQ Plattform zur Verfügung gestellt.

3. Rechtseinräumung
DatamedIQ ist Inhaber der Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Daten und räumt dem Kunden mit Überlassung der Daten einfache, räumlich unbeschränkte, nicht übertragbare und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Nutzungsrechte zu Zwecken dieses Vertrages ein. Eine Nutzung innerhalb des Konzerns ist ohne gesonderte, schriftliche Zustimmung von DatamedIQ unzulässig.

4. Kennzeichnung
Der Kunde wird DatamedIQ als Lieferant der Daten kenntlich machen, soweit die Daten mit schriftlicher Zustimmung von DatamedIQ öffentlich gemacht werden. Die Kenntlichmachung erfolgt durch den Hinweis: „© DatamedIQ [aktuelle Jahreszahl].“

5. Vergütung
DatamedIQ erhält für die Lieferung der Daten an den Kunden sowie die Einräumung der Nutzungsrechte eine Vergütung, deren Höhe im Angebot festgelegt wird.

6. Gewährleistung
a.) Sollte für die vertragsgemäße Nutzung der Daten durch den Kunden die Zustimmung Dritter erforderlich sein, so sichert DatamedIQ dem Kunden hiermit zu, dass sie berechtigt ist, die erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen.
b.) DatamedIQ erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Für die in § 1 beschriebenen Leistungen ist DatamedIQ aber auf die Übermittlung und Bereitstellung von Daten durch externe Datenlieferanten angewiesen. DatamedIQ hat keine Möglichkeit, die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten zu überprüfen. Soweit ein Schaden des Kunden nicht auf einer Vertragsverletzung von DatamedIQ, sondern auf der Übermittlung und Bereitstellung falscher oder irreführender Angaben der externen Datenlieferanten beruht, sind somit jedwede Ersatzansprüche des Kunden gegen DatamedIQ – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Der Kunde stellt DatamedIQ auch von einer etwaigen Inanspruchnahme durch Dritte wegen von den externen Datenlieferanten zu vertretenden Übermittlung und Bereitstellung falscher oder irreführender Angaben auf erstes – schriftlich zu begründendes – Anfordern frei.
c.) Stellt der Kunde oder DatamedIQ offenbare Unrichtigkeiten von Daten, Störungen bei der Übermittlung von Daten oder sonstige Mängel fest, so werden sich die Parteien unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen.
d.) DatamedIQ wird in Fällen von Unrichtigkeiten, Störungen oder sonstigen Mängeln unverzüglich mit der Ermittlung der Mängelursache beginnen und die Mängel abstellen, alternativ dafür sorgen, dass eine Umgehungslösung für den Kunden dergestalt gefunden und aufgesetzt wird, um fortan eine vertragsgemäße Datenlieferung sicherzustellen.
e.) Vorbehaltlich § 3 Nr. 4 a) übernimmt DatamedIQ keine Gewähr für Fehler bei der Datenübertragung, soweit sie außerhalb ihres Einflussbereiches liegen. Gleiches gilt für etwaige Fehler, die aus einer fehlerhaften Bearbeitung der überlassenen Daten durch DatamedIQ oder deren missbräuchlicher Verwendung durch den Kunden oder von diesem beauftragten Unternehmen resultieren.
f.) In Fällen von höherer Gewalt ist DatamedIQ von ihren Pflichten befreit. Der Kunde wird soweit und so lange von seinen Gegenleistungspflichten befreit, wie DatamedIQ aufgrund von höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert ist. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist, oder gesetzliche Bestimmungen oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden (unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit). DatamedIQ hat den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen und über die Gründe der höheren Gewalt und die voraussichtliche Dauer zu informieren. DatamedIQ wird sich bemühen, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich vertretbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass sie ihre Pflichten schnellstmöglich wieder erfüllen kann.

§ 3 Allgemeine Bestimmungen

1. Ausschließliche Geltung
Die Regelung dieses Vertrags gelten aus-schließlich für die zwischen DatamedIQ und dem Kunden bestehenden Vertragsbeziehungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Parteien sind ausgeschlossen.

2. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretung und Preisanpassung
a.) Die Preise von DatamedIQ gemäß Angebot verstehen sich zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer.
b.) Soweit sich aus dem Angebot nicht anderes ergibt, ist der Preis für Leistungen von DatamedIQ im Voraus für die gewählte Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten zur Zahlung fällig.
c.) Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung fällig. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, besteht ein Zahlungsziel von dreißig Tagen nach Ausstellungsdatum der Rechnung.
d.) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist DatamedIQ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, soweit es sich um Entgeltforderungen handelt. Falls DatamedIQ in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist DatamedIQ berechtigt, diesen geltend zu machen.
e.) Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden an Dritte ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Geldforderungen handelt.
f.) Ist eine Preisanpassung für die Leistungen vereinbart, gilt, falls keine anderweitige Regelung vorgesehen ist, Folgendes: Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig zwölf Monate nach Vertragsbeginn, weitere Erhöhungen frühestens jeweils zwölf Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam. Die Erhöhung hat angemessen und nicht entgegen der für die Leistung relevanten Markttendenz zu sein und darf maximal 3% der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen.
g.) Ausgenommen von den Beschränkungen der Höhe einer Preisanpassung gemäß lit. f.) sind Preisanpassungen wegen der Eingruppierung des Kunden in eine höhere Kategorie der im Angebot für das DatamedIQ Leistungspaket angegebenen Umsatzstaffel.

3. Vertragsdauer und Kündigung
a.) Die Mindestvertragslaufzeit für das DatamedIQ Leistungspaket beträgt, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, zwölf Monate und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn einer Partei nicht spätestens drei Monate vor Ende der Mindestvertragslaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums die Kündigung zugeht. Einmalige Projekte und Auswertungen, die im Angebot entsprechend so benannt werden, unterliegen keiner Mindestvertragslaufzeit und verlängern sich nicht automatisch. b.) Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und per eingeschriebenem Brief versendet werden.
c.) Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für DatamedIQ insbesondere in dem Fall vor, in dem

aa.) der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung in Verzug ist;
bb.) der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf DatamedIQ jedoch nicht wegen eines Verzuges mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;
cc.) der Kunde wiederholt trotz Unterlassungsaufforderung gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt.

d.) Der Kunde verpflichtet sich, nach Beendigung der Vertragslaufzeit alle von DatamedIQ erhaltenen Daten – einschließlich der Hochrechnungen und Auswertung für das eigene Unternehmen – unverzüglich und vollständig zu löschen. Die Erstellung, der Besitz und/oder die Weiterverbreitung von Sicherungskopien ist untersagt und löst im Falle grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Begehungsweise die Zahlung einer Vertragsstrafe aus, deren Höhe von DatamedIQ nach billigem Ermessen zu bestimmen ist und gerichtlich auf Angemessenheit überprüft werden kann. Hierbei ist es unerheblich, welche der beiden Vertragsparteien die Kündigung veranlasst hat. Die Löschung muss vom Kunden schriftlich bestätigt werden.

4. Haftung
a.) DatamedIQ haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet DatamedIQ nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).
b.) Für die Fälle des anfänglichen Unvermögens haftet DatamedIQ nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war, oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.
c.) Die Haftung von DatamedIQ in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist beschränkt auf den vertragstypisch vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
d.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
e.) Soweit die Haftung von DatamedIQ ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Datenschutz
Die von DatamedIQ im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Abverkaufsdaten sind vollständig anonymisiert und enthalten keine personenbezogenen Daten. Der Kunde wird dafür sorgen, dass im Rahmen des Vertrages nur solche, eigenen Abverkaufsdaten eingebracht werden, die ebenfalls zuvor vollständig anonymisiert wurden.

6. Verjährung
Mit Ausnahme der Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung und der Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht (vgl. § 4 lit. a) verjähren Schadensersatzansprüche gegen DatamedIQ in zwei Jahren, gerechnet ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Für Gewährleistungsansprüche gilt, soweit solche bestehen, außer in den in Satz 1 genannten Ausnahmefällen, eine Verjährungsfrist von zwölf Monaten.

7. Geheimhaltung
a.) Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Daten oder Auswertungen vertraulich zu be-handeln und nur mit schriftlicher Zustimmung von DatamedIQ an Dritte, auch an eigene Konzernunternehmen, weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Dies gilt auch für Inhalte und Preise des vorliegenden Vertrages.
b.) Zudem verpflichten sich die Parteien, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten.
c.) Obige Geheimhaltungspflichten bleiben für beide Parteien für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsende bestehen.
d.) Alle vorvertraglich geschlossenen Geheimhaltungsvereinbarungen verlieren mit Abschluss dieses Vertrages ihre Gültigkeit und werden durch die vorstehenden Absätze ersetzt. Die mit der Entgegennahme von vertraulichen Informationen begründeten Pflichten bleiben jedoch für beide Parteien über die Beendigung der jeweiligen Vereinbarungen hinaus bestehen.

8. Schlussbestimmungen
a.) Der Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien; Nebenabreden bestehen nicht.
b.) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Erfordernis der Schriftform.
c.) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag Regelungslücken enthält.
d.) Zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. e.) Gerichtsstand ist, soweit dies wirksam vereinbart werden kann, Köln.


© Stand Januar 2022. © DatamedIQ GmbH.

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